Buchungsvertrag
Der Vertrag über die Gästeführung und die Vermittlung von Reisedienstleistungen wie Restaurant-, Bus-, Dampfschiffsbuchungen und dergleichen wird nach Vorlage Ihrer schriftlichen (auch Fax und eMail) Anmeldung von mir schriftlich (auch Fax und eMail) bestätigt und damit verbindlich.
II. Zahlungsweise
Die Modalitäten der Bezahlung der Leistungen werden im Leistungsvertrag vereinbart.
Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung zur Zahlungsweise gibt erfolgt die Bezahlung zu Beginn der Gästeführung in bar.
Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist Culture Non Stop berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.
Eventuell anfallende Zusatzkosten, wie Eintrittsgelder, Transportkosten, Museumslizenzen, Kosten weiterer Führungen und dergleichen, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen.
Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Museumsführer, Kosten von Führungen, Besuch der Sehenswürdigkeiten, die im Rahmen einer Gästeführung vorkommen, sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten oder sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
III. Leistungen
Die Leistungen der Culture Non Stop richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Alle angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer, z.Z. 19%.
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit der Culture Non Stop.
Abweichungen einzelner wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Culture Non Stop nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.
Für Schülergruppen gilt die maximale Gruppengröße von 30 inklusive einer Aufsichtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei jeder Gruppe bleiben muss. Die Culture Non Stop übernimmt hier keine Aufsichtspflicht.
Die Angaben zur Dauer sind Zirka-Angaben.
Soweit nicht anders beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.
IV. Abwicklung der Führungsleistung
Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, der Culture Non Stop, diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.
Die Culture Non Stop ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und die Culture Non Stop hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.
Bei verspäteten Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und der Culture Non
Stop vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder - falls die
Culture Non Stop nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Es sei denn, eine Verschiebung ist objektiv unmöglich oder unzumutbar, insbesondere wenn durch Folgeführungen oder anderweitige Termine der Culture Non Stop, nicht eingehalten werden können.
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber der Culture Non Stop sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.
Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung der Culture Non Stop erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden.
Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten
Termin der Führung eine Mobilfunk-Nummer anzugeben, unter der mit ihm im
Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.
V. Nicht Inanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der Culture Non Stop zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Culture Non Stop zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Culture Non Stop ist berechtigt den vollen Preis zu verlangen.
VI. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast
Der Gast kann den Auftrag
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bis 42 Tage vor Reisebeginn: kostenfrei stornieren
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ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtpreises
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ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
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ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises
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ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises.
Sind Leistungen Dritter betroffen, welche durch Culture Non Stop im Auftrag
des Gastes vermittelt/reserviert wurden (Bus, Schiffskarten, Eintrittskarten
u.a.) gelten deren Stornierungsfristen.
VII. Stornierung durch Culture Non Stop
Im Falle, dass die Leistung nicht durch Culture Non Stop erbracht werden kann,
wird Culture Non Stop , wenn möglich, einen gleichwertigen Ersatz (andere
Gästeführer) beauftragen. Die vereinbarten Leistungen werden durch
qualifizierte und mit den erforderlichen Berechtigungen (Lizenzen)
ausgestattete Gästeführer erbracht.
VIII. Haftung
Eine Haftung der Culture Non Stop bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt die Culture Non Stop nicht die Aufsichtspflicht. Die Culture Non Stop haftet auch nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung der Culture Non Stop ursächlich war.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame
Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.
X. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden
Rechtsstreitigkeiten bestehen in Dresden, vorbehaltlich zwingender
abweichender gesetzlichen Gerichtsstände.
XI. Kenntnisnahme und Anerkennung
Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.